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AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Angebot

Sämtliche Angebote sind freibleibend.

Auftrag und Auftragsbestätigung

Mit Erteilung des Auftrages gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt. Eigene Bedingungen des Käufers sind, soweit sie von unseren abweichen, unwirksam. Mündliche Abmachungen mit unserem Vertreter müssen auf dem Original des Auftrags festgelegt werden. Sie bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen. Abrufaufträge ohne Frist sind vom Käufer spätestens 1 Jahr nach Auftragserteilung zur Lieferung abzurufen. Nimmt der Käufer dann die von uns angebotene Lieferung nicht an, so ist er trotzdem zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet, wenn die Ware nach Maß angefertigt worden ist. Tritt der Käufer mit unserem Einverständnis vor Fertigstellung der bestellten Ware vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, 50% des Kaufpreises als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu zahlen. Unsere Auftragsbestätigungen sind vom Käufer sofort nach Erhalt mit dem Auftrag sorgfältig, besonders auf Maße, Farbe und Stückzahl, zu prüfen. Alle dort vermerkten Einzelheiten sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Änderungen sind uns innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich bekanntzugeben. Eine Ausfertigung ist dem Auftragnehmer unterschrieben unverzüglich zurückzusenden. Versäumnisse dieser Art gehen zu Lasten des Käufers.
Waren werden nach individuellen Maßen gefertigt: sie können bei Unstimmigkeiten nicht zurückgenommen werden. In Norm gefertigte Teile werden, soweit sich diese in einwandfreiem Zustand befinden, mit einer Gutschrift von 80% zurückgenommen + Frachtkosten.

Lieferfrist

Die Lieferzeiten rechnen vom Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrags und werden dann nach Möglichkeit eingehalten. Zeitgerechte Erledigung der Aufträge setzt u. a. voraus:
a) Reibungslose Anlieferung der Materialien von unserem Vorlieferanten.
b) Störungsfreien Betriebsablauf.
c) Keine außerbetrieblichen auftretenden Ereignisse, die Einfluß auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen.
d) Einhaltung der Verpflichtung seitens des Bestellers, d. h. Bezahlung der vorausgegangenen Lieferungen erstellter Rechnungen.
Diese Verzögerungen entbinden uns ganz, teilweise oder für die Dauer der Störung von der Erfüllung des Vertrages. Die Abnahmeverpflichtung des Bestellers bleibt auch bei verspäteter Lieferung bestehen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Bei erstmaliger Lieferung werden Referenzen eingeholt, nur bei zufriedenem Ausfall der Auskünfte sind wir an die Ausführung des Auftrages gebunden. Verlangt der Besteller Sofortlieferung, so ist dieses dann nur gegen Kasse bei Übernahme möglich.

Lieferung

Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Nüsttal-Silges. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Werden zur Ablieferung fertige Waren aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, zu seiner Verfügung gelagert, so kann die Rechnung sofort erteilt und Zahlung
verlangt werden. Die Waren lagern alsdann auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Mit der Unterzeichnung der bei der Ablieferung vorgelegten Empfangsbestätigung wird die Richtigkeit unserer Lieferung bestätigt. Stückzahl, Typ und Abmessung gelten dann als ordnungsgemäß geliefert. Für evtl. anfallende Schuttbeseitigung übernehmen wir keine Kosten. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, daß unseren Monteuren Strom zur Verfügung steht, damit die erforderlichen Werkzeuge eingesetzt werden können.

Preise

Grundlage unserer Preisberechnung sind bei Sonderanfertigungen die für das Objekt kalkulierten Preise. Stufenanzahl und schwer zu erfassende Geländerlängen werden nach den tatsächlich gelieferten Mengen laut Einheitspreis abgerechnet. Die am Tage der Lieferung gültige MWSt. wird zusätzlich berechnet. Die Preise beruhen auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisberechnung. Ändern sich diese Kosten, so bleibt eine Neufestsetzung der Preise, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Rahmen der eingetretenen Kostensteigerung durch uns vorbehalten.
Sind bei Auftragserteilung Preise offengelassen, so werden diese nach dem am Tage der Lieferung gültigen Kosten und Preise verbindlich von uns berechnet. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungen des Auftrags entstehen und nicht durch uns zu vertreten sind, übernimmt der Käufer – Für An- und Abfahrt unserer Monteure wird neben dem Stundenlohn km-Geld berechnet. Kann beim Eintreffen unserer Monteure durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Montage nicht erfolgen, so ist der Käufer verpflichtet, uns die Kosten der vergeblichen Anfahrt zu ersetzen. Eventuell anfallende Stemmstunden, die zur Montage erforderlich sind und nicht im Angebotspreis enthalten sind, werden gesondert berechnet. Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese im Angebot nicht aufgeführt sind.

Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Mängelrügen – wie bei Auftragserteilung vereinbart, zu zahlen. Gegenansprüche des Käufers geben dem Käufer kein Recht zur Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung. Scheck- und Wechselzahlungen gelten erst nach erfolgter Einlösung als erfüllt. Zu einer Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Entscheiden wir uns dennoch zu deren Annahme, so gehen Bank-, Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Käufers. Diese Kosten werden dem Käufer in gesonderter Rechnung aufgegeben und sind sofort in bar zu erstatten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf, Verzugszinsen vom Tage der Fälligkeit an zu berechnen, und zwar mindestens in der Höhe der Bankzinsen für kurzfristige Kredite.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Gewährleistung und der weiteren Erfüllung vereinbarter Leistungen und Lieferungen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, die Lieferung zu sperren und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen eventueller Gegenansprüche sind ausgeschlossen. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig. Kürzungen als Sicherheit für Garantiearbeiten sind nicht zulässig. Unsere Mitarbeiter sind nur dann inkassoberechtigt, wenn die Auftragsbestätigung oder der Liefer- und Montageschein einen entsprechenden Vermerk enthält.
Sachbeschädigungen, die durch die Montage verursacht werden, zum Beispiel an Glas, Kacheln oder Leitungen etc., können nur berücksichtigt werden, wenn diese sofort nach Montage, schriftlich gemeldet werden.

Vereinbarte Abschlagszahlungen für im Vorfeld entstandene Material und Lohnkosten sind mit angegebenem Zahlungsziel zu entrichten. Wir sind auch berechtigt den gesamten Werklohn in voller Höhe per Vorkasse einzuziehen.

Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, das Grundstück des Käufers zu betreten, um seinen nicht bezahlten Liefergegenstand zurückzuholen!
Unser Eigentum erlischt auch nicht, wenn bereits unsere Ware mit anderen Gegenständen zusammengebaut oder montiert ist. Eigentumsvorbehalt halten wir uns vor, in Höhe des Rechnungswertes an der weiterverarbeiteten Ware.
Die Sicherstellung unseres Eigentums wird vom Besteller kostenlos gewährt.
Der Wiederverkäufer (Besteller) tritt schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Auf Anforderung ist der Besteller außerdem verpflichtet, dem Lieferer eine schriftliche Session über diese Ansprüche zu erteilen.
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind.

Mängelrügen und Gewährleistungen

Mängelrügen bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wir sind nicht zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet, solange der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb 3 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung durch eingeschriebenen Brief, genau spezifiert, mitgeteilt werden. Bei Lieferung von Bauschreinerarbeiten, insbesondere Treppen und Türen in verschiedenen Zeitabständen kann keine absolute Farbgleichheit verlangt werden. Naturbedingte Unterschiede z. B. Farbe, Struktur und Eigenarten der verschiedenen Holzarten sind wie auch bei lackierten Flächen kein Reklamationsgrund. Farbunterschiede zwischen Längsholz und Hirnholzflächen sowie zwischen Massivholz und furnierten Flächen sind zulässig. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt auch für geringfügige Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts. Wird ein Gegenstand aufgrund der Angaben, Zeichnungen, Modelle und dergleichen des Käufers angefertigt, so trägt der Käufer die volle Haftung – auch für Schadenersatzansprüche Dritter.
Gewährleistung wird nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware erbracht. Sie wird im Rahmen der VOB auf die Dauer von 2 Jahren übernommen. Sie entfällt, wenn die von uns gelieferte Ware oder ausgeführte Montage durch Umgebungseinflüsse oder ohne unsere Zustimmung verändert worden ist oder durch Dritte beschädigt bzw. außer Funktion gesetzt wurde. Bei Lieferung von Gegenständen sowie Teilen von solchen, die wir selbst nicht herstellen, übernehmen wir nur diejenigen Garantieleistungen, welche uns von den betreffenden Lieferanten selbst gewährt werden. Für die von uns zu vertretenden Mängel haften wir in der Weise, daß alle mangelhaften Teile ausgebessert oder nach unserer Wahl neu geliefert werden. Alle anderen Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere alle Ansprüche auf Schadenersatz jeglicher Art. Eine Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mangelhaftung nicht ein. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Änderungen oder Umbauten alter sowie fremder Anlagen übernehmen wir keinerlei Haftung oder Gewähr. Der Käufer erkennt die von uns handwerksgerecht gefertigte Treppe an, auch wenn das Steigungsverhältnis nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt für beide Teile Hünfeld als vereinbart. Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen dennoch wirksam.